Mit Recht gemeinnützig!

Wir haben mit Silke Hohmuth und Martin Schneider von MenschBank e.V. darüber gesprochen, wie sie es geschafft haben, den drohenden Verlust ihrer Gemeinnützigkeit zu verhindern.

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von Naomi Ryland, tbd*, January 9, 2020
Silke Hohmuth und Martin Schneider von MenschBank e.V.

Titelfoto © Eric Münch

Vergangenes Jahr gab es mehrere Fälle, in welchen die Gemeinnützigkeit von Organisationen bzw. Netzwerken von offiziellen Stellen angezweifelt wurde. Traurige Höhepunkte waren dabei der Entzug der Gemeinnützigkeit von Attac und der Kampagnenorganisation Campact.

Und auch dem MenschBank e.V. drohte der Verlust der Gemeinnützigkeit. Der Verein, dessen Credo ist, dass "alles Geld auf der Erde, vor allem solches, das durch die Banken fließt, dem Leben auf unserem Planeten dient und uns als Menschen im Miteinander glücklich sein lässt" und welcher Spenden in lebenswerte, bzw. nachhaltige Projekte investiert, sah sich sogar gezwungen das Finanzamt Dresden zu verklagen. Wir haben mit den Gründer*innen Silke Hohmuth und Martin Schneider über den Verlauf der Ereignisse und dem aktuellen Status der Sachlage gesprochen.

Silke und Martin, Ihr seid gerade dabei, das Finanzamt Dresden zu verklagen. Könnt Ihr uns erklären, wie es dazu gekommen ist?

Unser Stil ist es grundsätzlich gar nicht zu klagen, sondern wir suchen immer einen menschlichen Weg und den Dialog, doch Ende Oktober 2019 waren wir mit unserem Latein am Ende, deshalb der Klage-Weg.

Hintergrund ist, dass unser Freistellungsbescheid, der es ermöglicht, Geld anzunehmen und dafür Spendenbescheinigungen auszustellen, am 20. September 2019 abgelaufen war und trotz regelmäßiger Nachfragen seit Juni 2019 unser Finanzamt weder diese Bescheinigung neu erstellte, noch eine Aussage traf, wo genau das Problem liegt.

Dies hat uns in eine echte Not gebracht, den Geschäftsbetrieb von MenschBank weiter aufrecht zu erhalten und gleichzeitig schwebte die Unsicherheit hinsichtlich der bereits erhaltenen Spenden wie ein Damokles-Schwert über uns.

Nachdem uns jeglicher Dialog, z.B. in Form einer Anhörung, verwehrt blieb, entschieden wir uns im November 2019 für den Rechtsweg im Rahmen einer Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht gegen das Finanzamt Dresden. Inzwischen empfinden wir es als durchaus legitim, jenen Rechts- und damit Klageweg zu wählen, um Grenzen eines fairen Miteinanders aufzuzeigen.

Zum Ende des letzten Jahres am 19.12.2019 hat es dann auch endlich ein klärendes Gespräch mit der übergeordneten Behörde, dem Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF), gegeben. Hier haben wir mündlich-informell die Erhaltung unserer eigenen Gemeinnützigkeit zugesichert bekommen, was uns schon aufatmen lässt. Damit konnten wir dem Verwaltungsgericht auch direkt im Anschluss mitteilen, dass man unsere Untätigkeitsklage gegen das Finanzamt Dresden für erledigt betrachten kann, weil die Finanzbehörden ja tätig geworden sind. Somit klagen wir aktuell nicht mehr.

Übrigens der Grund für die Zurückhaltung der weiteren Ausstellung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt in unserem Fall war ein banales Missverständnis der Mittelverwendung, das wir innerhalb weniger Minuten ausräumen konnten, sowie ein Fehler (= zu visionäre Beschreibung unserer Vereinstätigkeit) in unserer Gründungssatzung, der jedoch erst jetzt auffiel. Auch dieses Problem lässt sich einfach durch eine Satzungsänderung lösen, zumal uns jetzt viel mehr als bei Vereinsgründung klar ist, wie wichtig für ein gutes Miteinander mit den Finanzbehörden die an die Abgabenordnung angepasste Sprache ist. Die lange Bearbeitungszeit lag wohl an der Belastung der Behörde, was wir menschlich zwar verstehen, doch als direkt betroffene Institution nur schwer akzeptieren können.

Als Fazit können wir sagen: ein kurzer Dialog hätte genügt, um dem Finanzamt und dem LSF viel Aufwand und uns mehr als nur schlaflose Nächte zu ersparen.

Wofür steht MenschBank und warum ist es in Euren Augen eine gemeinnützige Angelegenheit?

2015 sind wir dem Impuls gefolgt, eine Initiative für mehr Menschlichkeit und Wertebewusstsein in der Finanzwelt zu gründen. So ist einerseits der Name MenschBank entstanden, wobei wir nicht ausschließlich die Banken und Fintechs im Blick haben, sondern speziell auch mit Akteuren der Förderpolitik und offensichtlich jetzt auch den Finanzbehörden sprechen.

Dass wir gemeinnützig sein wollen, war von Anfang an klar. Nur eben die richtige Rechtsform zu finden, war nicht ganz einfach. Stiftung, gGmbH, Verein - jede dieser Formen passte – und passte gleichzeitig nicht. Wir entschieden uns für die Rechtsform eines Vereins, weil dies zunächst das Vernünftigste zu sein schien – sowohl aus Kostengründen, als auch vom Image her. Ob wir dauerhaft ein Verein bleiben werden, wissen wir jedoch noch nicht – es könnte sich auch in Richtung einer gAG oder Stiftung entwickeln.

Warum wir unserer Meinung nach gemeinnützig sind?! Wir stellen unser gesamtes Handeln unter das Gemeinwohl und bilden dies im Rahmen der für gemeinnützig anerkannten Zwecke nach §52 Abgabenordnung ab.

Unser Thema ist halt ein ‚heißes Eisen’. Bei uns geht es um nichts Geringeres als Geld. Und bei Geld hört ja bekanntlich die Freundschaft auf, bzw. könnte man schnell vermuten, dass wir etwas Fragwürdiges damit machen. Tun wir aber nicht: im Gegenteil! Wir erforschen das Wesen von Geld und Finanzen und laden ein, selbige neu und gemeinwohl-orientierter zu denken und zu gestalten.

Geld kann, das sieht man innerhalb der Gesellschaft an unterschiedlichsten Stellen, nicht nur im Bereich der Gemeinnützigkeit, sondern auch in der Wirtschaft, sehr Vieles bewirken, auch sehr viel nachhaltig Gutes. Wie immer kommt es darauf an, wofür das liebe Geld eingesetzt wird. Wir Menschen entscheiden darüber. Warum nicht also menschliche Entscheidungen in einem Füreinander & Miteinander treffen?

So gesehen ist Geld ganz klar ein Tool, Gemeinwohl zu schaffen. Gemeinnützigkeit wiederum ist ein Teil davon.

Wir sehen uns als einen Teil zwischen den Welten des profit und non-profit, weil wir wissen, dass die Frage bei beiden nicht um das „ob“ Geld, sondern das „warum“ geht. Dieses WARUM ist für uns das Gemeinwohl – konkret messbar in den Globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs).

Beide Welten (profit und non-profit) können als gleichberechtigter Teil des Gemeinwohls voneinander lernen und miteinander gestalten.

Seht Ihr Parallelen zum aktuellen Fall mit Campact und Attac?

Diese Art zu denken (Brücken bauen und gemeinsam gestalten von profit & non-profit) ist vielen Menschen, so auch der Finanzverwaltung als Hüter dieser Abgrenzung, ungewohnt oder gar befremdlich. Hierfür braucht es Vertrauen, vor allem dann, wenn man die Perspektive des anderen (noch) nicht verstehen kann. Und vor dem Vertrauen braucht es Mut, sich dem Gegenüber offen und menschlich, gerade mit Fragezeichen oder möglichen ‚Fehlern’ zu zeigen. Wissend, dass diese nicht ausgenutzt oder gar gegen einen verwendet werden.

Wir finden, dass es bei Campact und Attac weniger um diese Form von Verständnis geht, sondern mehr darum, mit aller Macht Interessen zu positionieren, zu verfolgen und am Ende „durchzudrücken“. Solche Institutionen braucht es, keine Frage, manchmal um Entwicklungen gegen gewisse Widerstände hinaus zu katalysieren.

Auch wir sind ja sehr hartnäckig mit unserem Streben nach mehr Gemeinwohl-Orientierung. Und dies bedeutet konkret, allen Stimmen und Perspektiven Raum zu geben, so auch dem Wunsch der Finanzverwaltung nach Rechtsklarheit. Verständnis ist hier immer der Schlüssel. Dialog unser Weg.

Letztendlich haben sich in unserem Fall die vermeintlichen Gründe, uns die Gemeinnützigkeit abzuerkennen, bei dem klärenden Gespräch gelöst und wurde zwar zum 31.12.19 unsere Gemeinnützigkeit formal aberkannt, jedoch durch die Satzungsänderung erhalten wir nahtlos die Gemeinnützigkeit wieder bestätigt.

Was muss sich ändern?

Wir finden, es braucht mehr Mut, um im Rahmen der aktuellen Gemeinnützigkeits-Regelung Entscheidungen zu treffen, die jenen heute notwendigen sozialen Innovationen den Rücken frei halten. Denn wir brauchen diese Zukunftslösungen, die meist intrinsisch von visionären Menschen mit einer klaren Maxime ‚Sinn vor Gewinn’ gestaltet werden. Zwar will nicht jedes Social Startup gemeinnützig sein, doch viele, die es sein wollen, scheitern an der vermeintlichen Starre des aktuellen Gemeinnützigkeitsrechtes.

Dabei sehen wir ganz unabhängig von der vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) avisierten Reform des Gemeinnützigkeitsrechts bereits mit der aktuellen Fassung durchaus Gestaltungsspielraum:

Konkret besagt der § 52 Abs. 1 S. 1 AO "Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern."

Im Abs. 2 S. 1 sind diese Zwecke aufgezählt. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend, wie S. 2 und 3 gleichen Absatzes besagt: "Sofern der von der Körperschaft verfolgte Zweck nicht unter Satz 1 fällt, aber die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entsprechend selbstlos gefördert wird, kann dieser Zweck für gemeinnützig erklärt werden. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben jeweils eine Finanzbehörde im Sinne des Finanzverwaltungsgesetzes zu bestimmen, die für Entscheidungen nach Satz 2 zuständig ist."

Genau an diesem Punkt entsteht nach unserem Verständnis aktuell ein Ermessensspielraum der Finanzämter, der jene Unsicherheit für gemeinnützige Organisationen mit sich bringt. Aktuell ist das Gemeinnützigkeitsrecht tatsächlich ‚eher ein Lotteriespiel, denn ein rechtsstaatliches Handeln’, wie die Otto-Brenner-Stiftung in einer Studie feststellte.

Hier wird es nun spannend: Was genau sind diese im Gesetz nicht aufgezählten Zwecke und was die Parameter, jene ‚materielle, geistige oder sittliche Förderung’ zu messen? Und vor allem: Was konkret ist ‚das Gemeinwohl’ heute im Jahr 2020?!

Unser Vorschlag ist hier sehr pragmatisch: lasst uns die Globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) heranziehen, auf die wir uns mit insgesamt 193 Staaten verständigt haben. So falsch können diese als Kompass ja nicht sein. Und dann lasst uns einen konstruktiven und praxisnahen Dialog mit Menschen unterschiedlicher gesellschaftlicher Bereiche beginnen (aus der Wissenschaft, den Finanzbehörden, der Stiftungs- /CSR-Welt und vor allem mit jenen ZukunftsgestalterInnen, die selbst an die Grenzen des Gemeinnützigkeitsrechts stoßen) und miteinander forschen, gestalten und ‚good practise’ sichtbar machen.

Auch wenn jedes der Bundesländer hier individuelle Bewertungshoheit hat, ist dies ein Thema, wo wir länderübergreifend voneinander lernen können. Als MenschBank gehen mutig voran, haben die TU Chemnitz bereits für dieses so wichtige Thema gewinnen können und sind auch bereits mit einigen Akteuren aus München und Berlin im Gespräch.

Was würdet Ihr anderen raten, die sich in einer ähnlichen Situation befinden?

Wichtig ist, nach dem ersten Schock über einen drohenden Verlust der Gemeinnützigkeit selbst wieder handlungsfähig zu werden. Hier hilft ein vertrauensvoller Austausch mit anderen Betroffenen, die man in Netzwerken wie dem Social Entrepreneur Netzwerk Deutschland (SEND e.V.) oder bei Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" e.V. finden und darüberhinaus noch wertvolle Vernetzung zu kompetenter Beratung erhalten kann.

Die Scham und Angst, dass unser eigenes Problem sichtbar werden und einen Imageverlust bedeuten könnte, hat uns viel Kraft gekostet. Wir dürfen wohl gemeinschaftlich die Stigmatisierung, die mit dem drohenden Verlust der Gemeinnützigkeit einher geht, auflösen, um dann ganz offen darüber sprechen zu können. Möglicherweise ist dies in der heutigen Zeit sogar ein Wertesiegel für soziale Innovation und im positiven Sinn Unangepasstheit.

Es gilt zu verstehen, dass eine solch drohender Verlust eine ganze Bandbreite an Gefühlen auslösen kann. Wir haben Wut und Ohnmacht erlebt und große Erschöpfung. Einerseits wollen diese Gefühle gesehen werden und gleichzeitig empfehlen wir immer wieder einmal einen Schritt in die Distanz, um sich selbst und die Sache nicht zu ernst zu nehmen. Es entspannt ungemein, zu wissen, dass Ergebnisse am Ende von so vielen Faktoren abhängen, die sich gar nicht alle kontrollieren lassen.

Und doch haben wir immer fest daran geglaubt, dass es sich nur um ein Missverständnis handeln kann und wir gemeinnützig sein müssen. Diese feste Überzeugung hilft ungemein, um in Lösungen zu denken, an verschiedene Türen zu klopfen und um Hilfe zu bitten und treu seinem eigenen Stern zu folgen.

Letztendlich war und ist diese Erfahrung für uns total wertvoll, denn unser Ziel ist mehr Menschlichkeit und Wertebewusstsein im Finanzwesen. Nun können wir unsere eigenen Erfahrungsschatz als Anlass nehmen, um aufzuzeigen, wo genau Schwachstellen im bestehenden System sind und anregen, gemeinsam nach neuen, gemeinwohl-orientierteren Lösungen zu suchen.