Über den Zustand des Arbeitsmarkts und Arbeiten mit Behinderung

Inklusion auf dem Arbeitsmarkt.

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by Milena Ferenschild, February 22, 2023
Inklusion auf dem Arbeitsmarkt

„Herzlich Willkommen bei ihrer Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt. Uns liegen Menschen mit Behinderung am Herzen. Das nächste freie Jobangebot kommt bestimmt. Bitte haben Sie noch ein paar Jahre Geduld. Ihre Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung ist uns wichtig. Leider steht kein Ansprechpartner*in zur Verfügung. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal…“

So beginnt Folge 22 unseres Podcasts “Die Neue Norm”. Meine Kolleg*innen Anne Gersdorff, Judyta Smykowski und Jonas Karpa sprechen “mal kurz” über den Zustand des Arbeitsmarkts und Arbeiten mit Behinderung. Hier sind meine take-aways aus dem Gespräch:

Im Bewerbungsprozess:

Ich bin noch recht neu in der Arbeitswelt und habe deshalb bislang wenig Bewerbungen schreiben müssen. Trotzdem stelle ich mir die Frage: Wie gebe ich meine Behinderung eigentlich an, um daraus keinen Nachteil im Bewerbungsverfahren zu haben? Ich möchte transparent sein, aber meine Bewerbung soll auch nicht ausschließlich die Themen Behinderung und chronische Erkrankung abdecken. Da gibt es wirklich Wichtigeres über mich zu wissen. Im Podcast wird vorgeschlagen, die Behinderung zu erwähnen oder wenn möglich im Bewerbungsfoto sichtbar zu machen, nichts absichtlich geheim zu halten, aber auch nicht mit lateinischen Diagnosen und sonstigem Firlefanz um sich zu werfen. Außerdem kann man erklären, welche besonderen Fähigkeiten man auf Grund der Behinderung hat. Behinderte Menschen sind oft sehr anpassungsfähig. Weil unsere Umgebung oft nicht für uns gemacht ist, lernen wir, schnell eine kreative Lösung zu finden. Lösungsorientiertheit ist in vielen Berufen ein gefragter Soft-Skill.

Auch Organisation und Management können Bereiche sein, die jemand aufgrund einer Behinderung gut drauf hat, weil man als Assistenznehmer*in ggf. ein kleines Unternehmen führt oder weil Reisen bis ins Kleinste geplant werden müssen. Allgemein gilt aber, je offener man eine Behinderung kommuniziert, desto eher können Anpassungen an den Arbeitsplatz, Sensibilisierung im Team o.Ä. vorgenommen werden. Und wer will schon an einem Arbeitsplatz arbeiten, an dem man einen Teil der eigenen Persönlichkeit verstecken muss?

“Die Erste meiner Art”:

In vielen Bereichen im Leben eines Menschen mit Behinderung - so auch in meinem - Sind Menschen mit Behinderungen Pionier*innen. Erste Frau mit Behinderung im örtlichen Sportverein, erstes Kind mit Behinderung in der Kita, erste*r Mitarbeiter*in mit Behinderung im Unternehmen… the list goes on. Man ist dadurch Wegbereiter*in für andere Menschen mit Behinderung, ohne es darauf anzulegen. Das ist eine tolle Chance, da man immer mehr Bereiche der Gesellschaft “erschließen” kann. Man kriegt aber auch oft die volle Ladung als Berührungsängste getarnten Ableismus ab und trägt eine große Verantwortung, der man sich nicht so einfach entziehen kann. Dieses Phänomen beschreiben auch schon Mitglieder anderer marginalisierter Gruppen, die als “erste ihrer Art” in ein Unternehmen etc. kamen. Wenn ich in dieser Position einen Fehler mache, dann hat dieser Fehler nicht nur eine Konsequenz für mich, sondern auch für alle, die nach mir kommen könnten.  Man spielt quasi für das “Team Behinderung”, nur, dass man nicht entscheiden kann, ob man mitspielen möchte und es ist eigentlich kein Spiel. Der Druck der auf Pionier*innen dieser Art lastet, ist enorm und in vielen Fällen sehr real. Man steht gefühlt und teils tatsächlich unter ständiger Beobachtung und das eigene Verhalten und die eigene Leistung wird als universelle Aussage über alle Menschen mit Behinderung gewertet. Man muss sich einmal mehr beweisen, an Stellen, an denen sich Nichtbehinderte nicht beweisen müssen. Deshalb versuchen viele Menschen mit Behinderungen, stets mehr als 100 % zu geben.

Kündigungsschutz, Ausgleichsabgabe & Co. KG

Es gibt viel Unwissenheit auf beiden Seiten eines Einstellungsprozesses. Unternehmen wissen oft nicht, welche Gelder und Umbauten beantragt werden können, welche besonderen Regelungen gelten, wie sie ihre Rekrutierung inklusiv gestalten können, wie man barrierefrei kommuniziert - kurz, was sie tun können und müssen, um einen Menschen mit Behinderung bei sich einzustellen. Arbeitssuchende Personen mit einer Behinderung wissen das ggf. genauer, weil sie schon Erfahrungen diesbezüglich haben. Aber sie kennen oft ihre Rechte nicht, wissen nicht, wer die richtige Ansprechperson bei Behörden ist oder sind eingeschüchtert durch Bewerbungsverfahren voller Barrieren. Ich wusste beispielsweise nicht, dass ich auf Grund meiner Behinderung einen Anspruch auf mehr Urlaubstage habe.

Viele Menschen wissen, dass Arbeiten mit Behinderung irgendwas mit dem Kündigungsschutz zu tun hat, aber einige denken, dass man Menschen mit Behinderung überhaupt nicht kündigen kann - sie sogar nie wieder los wird. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Menschen mit Behinderung kann nur auf Grund ihrer Behinderung nicht gekündigt werden. Um sie vor Diskriminierung zu schützen, werden Entlassungsprozesse deshalb geprüft. Wenn man eine Person mit Behinderung aber loswerden will, weil sie zum Beispiel etwas geklaut hat o.Ä., wird man sie auch wieder los.

Abgesehen davon, dass das Team diverser, das Arbeitsklima ein anderes und der Umgang miteinander menschlicher wird, wenn man Menschen mit Behinderungen einstellt, spart man sich außerdem auch die Ausgleichsabgabe. Die was? Die Ausgleichsabgabe. Das ist eine weitere Maßnahme, um Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bringen. Private und öffentliche Arbeitgeber*innen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Je nachdem, wie weit diese Quote erreicht ist, muss dann entsprechend geblecht werden. Für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz zahlen Unternehmen monatlich eine Ausgleichsabgabe von 140 bis 360 EUR. Aber Arbeitgeber*innen, die zur Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können ihre Zahlungspflicht ganz oder teilweise auch dadurch erfüllen, dass sie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) Aufträge erteilen. Das ist insofern kontraproduktiv, als dass solche Werkstätten als überholt gelten und einem inklusiven Arbeitsmarkt im Weg stehen.

Ich finde ja, bevor man extra Aufträge an WfbM gibt, um der Ausgleichsabgabe aus dem Weg zu gehen, wäre es nachhaltiger, sinnvoller und schlichtweg besser, Menschen mit Behinderungen ins Unternehmen zu holen. Man könnte dann sogar von der Ausgleichsabgabe profitieren, denn diese wird in Teilen an Unternehmen verteilt, die Menschen mit Behinderung beschäftigen; eine win-win Situation. Dieser Mix an Rechten, Pflichten und Möglichkeiten die die Arbeitswelt in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt mit sich bringt ist unübersichtlich und nicht inklusiv.Jedoch fehlen die im Podcast Intro erwähnten, fehlenden Ansprechpartner*innen nicht komplett. Es gibt Anlaufstellen zur Beratung für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen. Beispielsweise seit 2018: die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die EUTB soll durch gezielte, kostenlose, niederschwellige Beratungsangebote für mehr Chancengleichheit und Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sorgen. Das Ganze ist ein Peer Counseling - Betroffene beraten dort also andere Betroffene. Dadurch entsteht eine vertrauensvollere und empowernde Atmosphäre und die Ratsuchenden werden ermutigt, selbstbestimmt einen Arbeitsplatz zu finden. 

Die ganze Podcast Folge ist bei Spotify, Apple Podcasts, in der ARD Mediathek und unter https://dieneuenorm.de/podcast/arbeitsmarkt/ zu hören. Das Transkript gibt es hier: https://dieneuenorm.de/transkript/arbeitsmarkt-transkript/ 

Milena Ferenschild ist Heilpädagogik Studentin und macht gerade ihr Praxissemester bei den Sozialheld*innen. Sie lebt derzeit in Berlin. Sie hat eine Sehbehinderung und arbeitet mit technischen Hilfsmitteln. Außerdem hat sie Endometriose, eine gar nicht so seltene chronische Erkrankung bei Personen mit Gebärmutter, und beschäftigt sich deshalb gerne mit intersektionellem Feminismus. 

Foto: Andi Weiland

Die Sozialheld*innen setzen sich für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Sie bezeichnen sich auch als konstruktive Aktivist*innen. Ihr Team besteht aus Medienschaffenden, Kommunikateur*innen, IT-Spezis und vielen weiteren kreativen und engagierten Menschen, die nach dem Motto “einfach mal machen” handeln. Mit über 15 Projekten arbeiten die Sozialheld*innen am sogenannten Disability Mainstreaming und wurden wurden bereits vielfältig ausgezeichnet.

Foto: Andi Weiland

Mit unserer Belonging Kolumne möchten wir gemeinsam mit unseren Freund*innen von LichtBlick den Themen Antidiskriminierung, Belonging und Intersektionalität am Arbeitsplatz mehr Raum und Sichtbarkeit geben. Unsere Kolumnist*innen für das Jahr 2023 sind die engagierten Aktivist*innen von SOZIALHELDEN e.V. mit dem Themenschwerpunkt Behinderung & Intersektionalität am Arbeitsplatz. Durch Artikel, Interviews und verschiedene Perspektiven wollen wir uns und alle, die im Impact-Sektor arbeiten herausfordern und inspirieren. Und gleichzeitig ermutigen, authentisch gelebte Arbeitsbereiche zu schaffen, die Zugehörigkeit fördern und Diskriminierung reduzieren. Indem wir neue Perspektiven gewinnen und einen gemeinsamen Dialog führen können wir einen kollektiven Schritt in Richtung eines radikalen Systemwandels im Impact-Sektor gehen – von „Macht über“ und „Macht für“ zu „Macht mit“.